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Integrationsratswahl der Stadt Rheda-Wiedenbrück am 14. September 2025 - mitreden, mitgestalten, mitentscheiden


Nahaufnahme eines digitalen Bürgerportals auf einem Laptopbildschirm
Fatma Diksu, Sainer Aktas, Sandra Reffold, Bürgermeister Theo Mettenborg, Nesrin Pür, Hüseyin Acehan, Rojda Aktas, Arif Sönmez, Ramazan Ergin und Aziz Acar rufen auf zur Beteiligung an der Integrationswahl der Stadt Rheda-Wiedenbrück am 14. September 2025. 

Gleichzeitig mit der Kommunalwahl am 14. September 2025, findet auch die Integrationsratswahl statt. Der Integrationsrat der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist als wesentliches Bindeglied zwischen Lokalpolitik, Stadtverwaltung und den in der Stadt lebenden Menschen gewählt, die Belange der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu vertreten und sich hierbei ausdrücklich für eine aktive Teilhabe aller in der Stadt lebenden Menschen und ein umfassendes gesellschaftliches Miteinander einzusetzen. Für die Wahl haben sich 4 Listen aufgestellt. In den Listen sind Bürger- und Bürgerinnen aus vielen unterschiedlichen Herkunftsländern aufgestellt wie Deutschland, Türkei, Afghanistan, Mazedonien, Somalia, Irak, Eritrea, Libanon, Ukraine, Großbritannien, Serbien, Rumänien und Syrien. Und gerade diese Vielfalt ist wichtig. „Gemeinsam können die Mitglieder des gewählten Integrationsrates mitreden, mitgestalten und mitentscheiden“, betont Fatma Diksu, Integrationsbeauftragte der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Sie betont, dass eine Wahlteilnahme wichtig sei für die Partizipation und Teilhabe aller Bürger- und Bürgerinnen an gesamtgesellschaftlichen Themen in der Stadt.


Wahlberechtigt ist, wer ausländischer Staatsbürger ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat. Neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt wie beispielsweise Spät-Aussiedlerinnen und Aussiedler, die ihre ausländische Staatsangehörigkeit behalten haben. Als Kind ausländischer Eltern seine deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben hat. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Wer die Voraussetzungen erfüllt und bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahl erhält, kann sich bis zum 2. September 2025 im Wahlamt melden.




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